Allgemeine - Geschäftsbedingungen ( AGB`s ) Datenschutz Firma SCHMITZ IMMOBILIEN behandelt alle ihr zugehenden Informationen vertraulich. Datenschutzbedingungen werden im vollen Umfang eingehalten. Nachweis einer Immobilie Durch Bekanntgabe von Immobilienangaben gelten diese Immobilienangebote als durch uns nachgewiesen, sofern der Kauf- oder Mietinteressent nicht binnen 7 Werktagen mit entsprechendem Widerspruch schriftlich Widerspruch einlegt. Sämtliche Mitteilungen sind streng vertraulich zu behandeln. Kommt durch die unbefugte Weitergabe von Objektdaten an Dritte ein Vertrag zustande, so ist der Kauf- oder Mietinteressent, welcher die Objektdaten an Dritte weiter gegeben hat, verpflichtet der Firma SCHMITZ IMMOBILIEN Schadenersatz in voller Höhe der entgangenen Gesamtprovision zu zahlen. Eine Provision gilt als verdient, wenn durch unsere Vermittlung oder schon Aufgrund des Nachweises ein Vertrag zu Stande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist nach Rechnungserhalt fällig und sofort zahlbar. Gewährleistung Alle Angebote und Mitteilungen erfolgen gemäß den Angaben des Auftraggebers. Insbesondere Größe und Baurechtmäßigkeit der angebotenen Immobilie entspricht den Angaben des Auftraggebers / Eigentümers. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen. Weitere oder anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Provision Für den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Haus- und Grundbesitz, sowie Eigentumswohnungen beträgt die Courtage 3 % vom Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ( derzeit gesamt 3,57 % vom Kaufpreis ). Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Courtage 2 Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ( derzeit gesamt 2, 38 % von der Nettomonatsmiete ). Salvatorische Klausel Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, welche dem Sinn und dem Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Mit Rückfrage auf eines unserer Angebote erklärt sich der Kauf- oder Mietinteressent mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. |